Existenzgründung

Existenzgründung bei der Arbeitsagentur

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Umfassende, zuverlässige Informationen und fachkundige Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern. Ihre Agentur für Arbeit kann Ihnen erste Informationen geben.

Die Existenzgründung ist ein bedeutender Schritt für angehende Unternehmer, der sorgfältige Planung und Ressourcen erfordert. Glücklicherweise bietet die Arbeitsagentur Unterstützung in Form des Gründungszuschusses an. Diese finanzielle Hilfe richtet sich an Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten und noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Der Gründungszuschuss soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und die Sicherung des Lebensunterhalts während der Startphase gewährleisten. Er wird für sechs Monate in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung gewährt. Bei Erfolg der Geschäftstätigkeit kann eine Verlängerung um weitere neun Monate beantragt werden, während der die Pauschale für die soziale Sicherung weitergezahlt wird.

Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses ist ein tragfähiges Geschäftskonzept, das von einer fachkundigen Stelle bewertet wird. Zusätzlich muss der Antragsteller über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verfügen.

Die Arbeitsagentur bietet zudem Beratungsdienste an, um Gründungswillige bei der Erstellung ihres Geschäftsplans zu unterstützen und sie auf die Selbstständigkeit vorzubereiten.

Diese Unterstützung durch die Arbeitsagentur kann für viele eine wertvolle Ressource darstellen, um den Traum von der eigenen Unternehmung Wirklichkeit werden zu lassen und einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu erleben.

Weitere Informationen und Details zur Beantragung des Gründungszuschusses finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit 

 

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Zuletzt aktualisiert: 18.03.2024