Die Anerkennungsberatung der IHK ist für Ratsuchende aus allen Berufsgruppen offen. Seit Beginn des Jahres 2015 berät die IHK auch zu Anpassungsqualifizierung und Ausgleichsmaßnahmen bei Teilgleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses. Die IHK Hannover ist in den IHK-Regionen Hannover und Braunschweig für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig. Sie führt Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durch und stellt entsprechende Bescheide aus.
Die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses ist ein wichtiger Schritt, um die eigenen Qualifikationen in Deutschland offiziell einordnen zu lassen und berufliche Perspektiven zu verbessern. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf vergleichbar ist.
Je nach Ergebnis kann eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden. Bei Teilgleichwertigkeit informiert die IHK über geeignete Anpassungsqualifizierungen, mit denen fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt ausgeglichen werden können.
Über die weiterführenden Informationen der IHK erhalten Sie einen detaillierten Überblick zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens, zu erforderlichen Unterlagen sowie zu möglichen Kosten und Förderangeboten. So können Sie den Anerkennungsprozess gezielt angehen und Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern.
>>>Mehr Informationen gibt es auf der Website der IHK Hannover<<<