Ausschreibung Foodmeile

Wir sind auf der Suche nach Standbetreibenden für die Foodmeile Ost und Foodmeile West.

Food-Meile am Ostufer

Der Frist zur Abgabe der Angebote ist der 13. April 2023. Die Zuschlagserteilung ist für 19./20. KW 2023 geplant.

Für das Maschseefest, welches in diesem Jahr vom 26. Juli bis zum 13. August 2023 stattfindet, vergibt die Hannover Veranstaltungs GmbH für die „Foodmeile“ Standbetriebsverträge in Form von Dienstleistungskonzessionen und führt dazu eine öffentliche Ausschreibung durch, die wegen Unterschreitung des Schwellenwertes weder den Vergaberichtlinien der EU noch der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterliegt.
Vergeben werden Standbetriebsverträge für 11 Stände am Ostufer und 3 Stände am Westufer zum Verkauf von Speisen oder Bowlen (Food-Meilen) zur Miete für jeweils ein Jahr. Um eine Angebotsvielfalt zu erreichen, erfolgt die Ausschreibung auch in diesem Jahr unterteilt nach Losen:

  • LOS 1: Pizza & Calzone (2 Stände)
  • LOS 2: Crêpes & Waffeln (2 Stände)
  • LOS 3: Falafel & Couscous (1 Stand)
  • LOS 4: Grilldrehspieß (Gyros, Döner Kebab, Sharwarma, Lahmaccun) (1 Stand)
  • LOS 5: Cocktail-Bowle (1 Stand)
  • LOS 6: Gegrilltes (Bratwurst, Currywurst, Pommes Frites, einfache Burger) (1 Stand)
  • LOS 7: Asiatisch (Nudel- und Reisgerichte, Frühlingsrollen usw.) (1 Stand)
  • LOS 8: Specials - offenes Los für Speiseproduktlinien und Fruchtsäfte aus frischem Obst, die nicht in Los 1 bis Los 7 enthalten sind (5 Stände)

Jeder Interessent kann sich nur für ein Los bewerben. Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen. Um einen möglichst breiten Wettbewerb sicherzustellen, werden Unternehmer, die im Ergebnis früherer oder laufender Ausschreibungen bereits einen Standbetriebsvertrag für eine der größeren gastronomischen Einheiten auf dem Maschseefest 2023 abgeschlossen haben, nur dann berücksichtigt, wenn es nicht genügend Angebote anderer Unternehmer für die 14 ausgeschriebenen Standflächen gibt.
Für die Zuschlagsentscheidung werden mit Hilfe einer Bewertungsmatrix sowohl die a) Leistungsfähigkeit des Anbieters (einschließlich Referenzen) als auch b) die Qualität des einzureichenden, gastronomischen Konzeptes bewertet.
Erreichen die gemäß den Zuschlagskriterien bestplatzierten Anbieter für eins der ausgeschriebenen Lose die gleiche Punktzahl und ist die Zahl dieser Anbieter höher als die der im betreffenden Los zu vergebenden Stände, so entscheidet zwischen diesen Anbietern ein Losverfahren.