Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorfahrt, das heißt: Andere Fahrzeuge dürfen diese nur benutzen, wenn das entsprechend ausgeschildert ist. Radfahrer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Fahrradfahrende Kinder unter zehn Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen, wenn vorhanden, den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen.

Schild: Fahrradstraße mit Freigabe für den motorisierten Verkehr

Fahrradstraße

Zuletzt aktualisiert: 11.03.2019