Gemeinsamer Geh- und Radweg, getrennter Geh- und Radweg

Fußgängerinnen und -gänger und Radfahrende benutzen in vielen Fällen gemeinsam den Bürgersteig. Dabei sind drei Varianten zu unterscheiden:

Geh- und Radweg sind getrennt, jeder bleibt auf seiner Seite des Bürgersteigs. Für Radfahrende besteht eine Benutzungspflicht.

Schild: Rad- und Gehweg getrennt

Gemeinsamer Geh- und Radweg: Beide nutzen gleichberechtigt denselben Weg. Oberstes Gebot ist gegenseitige Rücksichtnahme. Für Radfahrende besteht eine Benutzungspflicht.

Schild: Gemeinsamer Fuß- und Radweg

Bei einem Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr teilen sich Fußgänger und Radfahrer die Wege. Den Radfahrerinnen und Radfahrern ist jedoch überlassen, ob sie Gehweg oder Straße nutzen.

Gehweg mit Radverkehr frei

Zuletzt aktualisiert: 11.03.2019