Freiwilligendienst

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das FSJ bietet jungen Menschen im Alter von bis zu 27 Jahren die Möglichkeit eine praktische Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung aufzunehmen.

Freiwilliges Soziales Jahr in der Kindertagesstätte

Wer nach dem Schulabschluss noch nicht direkt ins Studium oder die Berufsausbildung starten möchte, der kann ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Beim FSJ können junge Menschen im Alter von bis zu 27 Jahren eine praktische Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung aufnehmen. Dadurch sammeln Sie nicht nur erste Berufserfahrung, sondern tun auch zeitgleich etwas Gutes. Das FSJ dauert üblicherweise 6 bis 18 Monate und gibt tiefe Einblicke in das jeweilige Berufsfeld, welche bei der beruflichen Orientierung helfen können. Die dabei gewonnen sozialen und fachlichen Kompetenzen erleichtern den darauffolgenden Einstieg in die Ausbildung oder den Beruf

Ein FSJ kann unabhängig vom Schulabschluss, der Herkunft oder dem Einkommen absolviert werden. Die Freiwilligen erhalten während der Beschäftigung ein Taschengeld und bekommen ggf. eine Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt. Freiwillige werden grundsätzlich gesetzlich sozialversichert und die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung werden von den Trägern bzw. von der Einsatzstelle geleistet.

Weitere Informationen zum FSJ werden von der Zentralstelle im FSJ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf www.fsj-zentralstelle.de zu Verfügung gestellt.
 

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2022