Eine Übersicht und weiterführende Informationen zur Beherbergungssteuer in Hannover, Laatzen und Langenhagen finden Sie hier.
Beherbergungssteuer in Hannover
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen zur Beherbergungssteuer in den genannten Städten ändern können. Es ist immer ratsam, sich direkt bei den zuständigen Behörden oder auf den offiziellen Websites zu informieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Landeshauptstadt Hannover eine Beherbergungsteuer (entsprechend der Beherbergungsteuersatzung BehStS).
Wichtige Information
Die Beherbergungsteuer in Hannover
Nach Beschluss vom Rat hat die Landeshauptstadt Hannover zum 01. Januar 2024 eine sogenannte Beherbergungsteuer eingeführt.
Seit dem 1. Juli 2024 erhebt die Stadt Laatzen die Beherbergungssteuer. Der Hebesatz beträgt 5 vom Hundert (5 %) des Bruttoübernachtungspreises.
Beherbergungssteuer - Laatzen
Seit dem 1. Juli 2024 erhebt die Stadt Laatzen die Beherbergungssteuer. Der Hebesatz beträgt 5 vom Hundert (5 %) des Bruttoübernachtungspreises. Weitere I...
Seit dem 1. Juli 2025 erhebt die Stadt Langenhagen als örtliche Steuer eine Beherbergungssteuer. Der Steuersatz beträgt 5 v. H. (5 %) des Nettoentgelts.
Beherbergungssteuer - Langenhagen
Seit dem 1. Juli 2025 erhebt die Stadt Langenhagen als örtliche Steuer eine Beherbergungssteuer. Der Steuersatz beträgt 5 v. H. (5 %) des Nettoentgelts. W...